HIV & Recht

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Der sensible Umgang mit dem HIV-Status einer Person ist ein

Grundrecht

Die Verfassungsbestimmung des § 1 Datenschutzgesetz schreibt vor:

Jeder hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit er daran ein schutzwürdiges Interesse, insbesondere im Hinblick auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, hat.

Das heißt: Personen, die vom HIV-Status anderer wissen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, mit dieser Information vertraulich umzugehen – dies gilt für Ärzt*innen, Partner*innen und jede Person, der Sie Ihren HIV-Status mitteilen.

Eine wichtige Frage:

Wem muss ich es sagen?

Arbeitsbereich

Sie sind nicht verpflichtet, ihren*r Arbeitgeber*in über die HIV-Infektion zu informieren! Überlegen Sie sich gut, wem Sie von Ihrer Infektion erzählen und lassen Sie sich Zeit damit!

Grundsätzlich gibt es keine Berufe, die Sie als HIV-positiver Mensch nicht auch ausüben dürfen. Lediglich für die Sexarbeit gibt es ein Ausübungsverbot.

Medizinischer Bereich

Sie sind nicht verpflichtet, andere Ärzte*innen oder medizinische Institutionen über Ihre HIV-Infektion zu informieren. Bei manchen medizinischen Eingriffen kann es jedoch sinnvoll sein, den*die behandelnde*n Ärzt*in über die Infektion zu informieren. Das kann von Fall zu Fall verschieden sein. Zögern Sie nicht mit Ihrer*m HIV-Behandler*in oder unseren Sozialarbeiter*innen darüber zu sprechen!

Fragen über eine etwaige HIV-Infektion in Gesundheitsfragebögen (Anamnesebögen) müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Mutter-Kind-Pass

Im Rahmen der Mutter-Kind-Untersuchungen wird ein HIV-Test durchgeführt. Es ist lediglich die Durchführung des HIV-Tests verpflichtend einzutragen, nicht jedoch das Ergebnis. Wird das Ergebnis dennoch vermerkt, kann ein neuer Mutter-Kind-Pass verlangt werden.

Versicherungen

Vorsicht bei Versicherungen, diese haben sehr wohl das Recht, nach dem HIV-Status zu fragen und Menschen mit HIV sind verpflichtet wahrheitsgemäß zu antworten.

Sexualpartner*innen

HIV-positive Menschen müssen ihre Sexualpartner*innen nicht über den HIV-Status informieren, sie müssen diese jedoch vor einer Ansteckung mit der Infektion schützen.

Den wirksamsten Schutz gegen eine Übertragung stellen das Kondom und die erfolgreiche Einnahme der antiretroviralen Therapie dar, welche die Viruslast unter die Nachweisbarkeitsgrenze drückt.

Diverse Behörden, Schulen, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen, AMS etc. müssen nicht über Ihren HIV-Status informiert werden!

Weitere Fragen?

Unser Betreuungsteam berät Sie gerne bei rechtlichen Fragen zum Thema HIV/AIDS!

Informationen zur Betreuung der AIDS-Hilfe Steiermark arrow icon

Zum Weiterlesen: Downloads


Ausführliche Rechtsbroschüre

Infobroschüre zum Umgang mit Diskriminierung

Infosheet „Umgang mit HIV im Gesundheitswesen“

Zum Weiterlesen: Links

Auf der Webseite der Deutschen AIDS-Hilfe kann man die Broschüre „Deine Rechte, deine Möglichkeiten“ downloaden. Diese bietet Informationen zu Stigmatisierung und Diskriminierung sowie Möglichkeiten und Rechte, Rat und Unterstützung für HIV-positive Menschen (deutsches Recht):

www.aidshilfe.de/shop/rechte-moglichkeiten

Die AIDS-Hilfen Österreichs

Gemeinsame Antidiskriminierungsarbeit

Diskriminierende Vorfälle gegenüber Menschen, die mit HIV leben, können den AIDS-Hilfen Österreichs anonym oder unter Angabe persönlicher Daten gemeldet werden. Persönliche Daten werden zu jedem Zeitpunkt streng vertraulich behandelt! Weiters bieten die AIDS-Hilfen Österreichs Beratung und Support im Diskriminierungsfall an.

Nähere Informationen zu den Angeboten der AIDS-Hilfen Österreichs bei Diskriminierung sowie aktuelle Zahlen und Informationen zur allgemeinen Antidiskriminierungsarbeit der Österreichischen AIDS-Hilfen (Positionspapiere, Fortbildungsmaßnahmen, Kampagnen etc.) finden Sie in unseren Antidiskriminierungsberichten.


Antidiskriminierungsbericht 2016

Antidiskriminierungsbericht 2012-2017